1 . Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsverbindung gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese gelten in jedem Falle nur für die Bestellung für die sie getroffen wurden. Der Besteller verzichtet auf eigene Geschäftsbedingungen, wenn er nicht unverzüglich schriftlich wiederspricht.
2. Angebot
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Alle Angaben in Angeboten sowie den dazugehörigen Unterlagen, Preislisten und Werbeprospekten wurden von uns sorgfältig ermittelt, sind aber unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An allen Zeichnungen, sowie den Beilagen dazu, behalten wir uns alle Eigentums- Urheberrechte vor.
3. Export
Unsere Erzeugnisse dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis exportiert werden.
4. Preise
Die Berechnung erfolgt zu dem am Tag der Lieferung geltenden Preise. Alle Preise gelten ab Werk. Unsere Preise liegen die zur Zeit der Auftragsbestätigung gültigen Lohn- und Materialkosten zugrunde. Sollten sich bis zum Tage der Lieferung Änderungen dieser Kosten ergeben, sind wir berechtigt, entsprechende Preiskorrekturen vorzunehmen.
5. Lieferung und Lieferzeit
Die, Lieferungen in In- und Ausland erfolgen per Vorauskasse oder per Nachnahme. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung. Die Lieferfristen werden bei uns so festgelegt, das sie aller Voraussicht nach eingehalten werden können; sie sind jedoch, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen entbindet den Besteller nicht von seiner Abnahmepflicht.
6. Sonderanfertigung
Geräte, die nach vorgelegtem Kundenwunsch angefertigt wurden, können nicht zurückgenommen werden. Erfolgen Änderungen oder Abbestellungen solcher Geräte, so müssen die aufgelaufenen Kosten zuzüglich eines angemessenen Gewinnanteil berechnet werden.
7. Werkzeuge und Formen
Alle Werkzeuge und Formen bleiben, auch wenn sie vom Kunden ganz oder teilweise bezahlt sind, unser Eigentum. Wir bewahren die Werkzeuge und Formen sorgfältig auf und pflegen sie. Für Schäden die trotz sachgemäßer Behandlung auftreten, haften wir nicht, tragen vielmehr nur diejenigen Kosten der Instandsetzung, die mit der Fertigung unmittelbar zusammenhängen. Die durch Abnutzung entstehenden Kosten trägt der Besteller.
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8. Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigt. Nach angemessener Fristsetzung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Reklamationen wegen fehlender oder mangel- sowie fehlerhafter Ware berechtigen nicht zum Zahlungsverzug.
9. Verpackung
Die Ware wird mangels besonderer Weisungen in branchenüblicher Weise verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
10. Lieferung und Gefahrenübergabe
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, sie gelten als selbstständiges Geschäft. Mit der Übergabe an den Besteller, der Bahn, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr in jedem Fall, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Besteller über.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Besteller erst nach Bezahlung seiner gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit der Firma Rieckhoff electronic / SIRIRO über. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von dem Besteller bezeichneten Warenlieferung bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehalten Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben werden, gilt erst die Einlösung als Tilgung.
12. Gewährleistung
Auf alle Teile eines Produktes, bei Sportartikelproduktion innerhalb 6 Monate. Verschleißteile sind ausgeschlossen. Hat der Besteller Änderungen oder Instandsetzung ohne unsere vorherige Zustimmung selbst vorgenommen oder durch Dritte vornehmen lassen, so entfällt unsere Gewährleistung. Reklamationen wegen fehlender oder mangel- sowie fehlerhafter Ware müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware eingehen. Waren die speziell für den Kunden verändert wurden oder Spezialanfertigungen könne nicht reklamiert werden. Jede Rückgabe der Ware muss von uns genehmigt werden und frachtfrei erfolgen und in einer kostenfreien Verpackung in Pappschachteln verpackt oder nach Belieben des Verkäufers.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Neuhof / Kreis Fulda. Für vertragliche Beziehungen gilt das Deutsche Recht.
14. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses keine Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen. Eine eventuelle unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie in wirksamer Form den beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
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